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Prof. Dr. Angela Schwenk
Tagesspiegel vom 22.07.00.
Da nicht nur die Unabhängigkeit der Abgeordneten sondern auch die der Hochschullehrer
durch die Verfassung geschützt ist, sind die folgenden Auszüge des Artikels auch in der Diskussion
zur geplanten Dienstrechtsreform interessant:
»...
Die dort garantierte Freiheit des Abgeordneten verlange, die Abgeordneten in Statusfragen
formal gleich zu behandeln. Um das zu gewährleisten, müssten Zulagen auf wenige
politisch besonders herausgehobene Funktionen beschränkt" werden. "Innerparlamentarische
Einkommenshierarchien" könnten es dagegen als erstrebenswert erscheinen lassen,
Funktionen aus ökonomischen Gründen, unabhängig von politischen Intentionen und
Kompetenzen, zu erstreben und gegenüber Konkurrenten zu behaupten. Gemessen an diesen
Grundsätzen verstoße das thüringische Abgeordnetengesetz gegen die
Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten, soweit über
die Fraktionsvorsitzenden hinaus Zulagen gezahlt würden.
...«
Letzte Änderung am: 24.07.00
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