Die erzwungene Schwingung wird durch die inhomogene Schwingungsgleichung y" + 2y ' + 02y = F0cos(t) beschrieben.
Die erzwungene Schwingung ist eine Überlagerung einer Lösung der zugehörigen homogenen Gleichung (abklingende freie Schwingung) mit der partikulären Lösung der inhomogenen Gleichung (stationärer Anteil). Der homogene Lösungsanteil bestimmt den Einschwingvorgang. Der stationäre Anteil ist eine harmonische Schwingung, deren Kreisfrequenz mit der Erregerkreisfrequenz übereinstimmt und deren Amplitude von der Erregerfrequenz und der Dämpfung abhängt.
Die Graphiken in Abb. 1 zeigen die Lösungen der inhomogenen DGL bei gleicher Dämpfung = 0.1 0 aber für verschiedene Erregerkreisfrequenzen :
Abb. 1
Bei wachsender Erregerkreisfrequenz wächst die Amplitude an, um dann wieder abzunehmen. Die Kreisfrequenz, die die größte Amplitude bewirkt, heißt Resonanzkreisfrequenz R.
Da die Dämpfung hier nicht verändert wird, zeigen alle Lösungen ein gleich langes Einschwingverhalten.
Abbildung 2 zeigt die Abhängigkeit der Amplitude von der Erreger(kreis)frequenz bei der fest gewählten Dämpfung = 0.1 0 als sogenannte Resonanzkurve. Die Frequenzen aus Abb. 1 sind markiert. Die Kurve hat bei der Resonanzfrequenz ihr Maximum.